EKG

  • bei Stenocardien oder Rhytmusstörungen (Notfalls-Elektrokardiogramme) werden die Kosten von den Krankenkassen bezahlt.
  • EKG auf Wunsch des Patienten ist möglich und wird dann dem Patienten als Privatleistung verrechnet.
  • kostenlos bei einer Vorsorgeuntersuchung